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Manuela Schwesig prüft Umgangsrecht geschiedener Eltern
#4
(19-04-2015, 20:43)raid schrieb: Doch Pädagogen und Juristen raten vom "Wechselmodell" ab.

Erfreulicher Weise können sie ja bisher mehr nicht aufgrund von Artikel 6, Abs. 2 GG. Weil nirgendwo steht: "Näheres regelt der nächstgelegene Besserwissser." Aber wer weiss, ob das nicht noch kommt? Für den engagierten Gutmenschen muß die Verfassungslage unbefriedigend sein und zu verdienen gibt´s dabei auch kaum was und auch ein Gutmensch muß ja leben...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Manuela Schwesig prüft Umgangsrecht geschiedener Eltern - von wackelpudding - 19-04-2015, 21:55

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