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Manuela Schwesig prüft Umgangsrecht geschiedener Eltern
#10
(20-04-2015, 17:24)sorglos schrieb: Wollen wir wetten?

Warum nicht? Ich wette, dass das Wechselmodell nur in zweiter Linie Thema sein wird. Das Residenzmodell ist doch immer schon festgeschrieben, mehr festschreiben kann man nicht. Überall strenge Aufteilung nach Pflichtigem und Berechtigter, nach Elternteil bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und dem, der das nicht hat. Was kann man denn daran noch verschlimmern?

Ich glaube, wenn es in diese Richtung geht, dann eher indem das Residenzmodell mit ein paar künstlichen Süßstoff-Zuckerle scheinbar aufgewertet wird. Irgendeine weitere Pseudoregelung für die "bessere" Durchsetzung von Umgang, irgendeine Pseudobelohnung wenn jemand zwar mehr Umgang hat aber aufs Wechselmodell verzichtet. Bestenfalls. Und dann eine Strafe fürs Wechselmodell, z.B. eine unpraktikable Regelung oder die üblichen Tricks mit Unterhalt, Unterhaltsmaximierung, schwachsinnigen Rechnungen.

Das wird aber nur in zweiter Linie kommen. Weil Wechselmodelle mehr elterliche Zusammenarbeit mit sich bringen. Was der Staat dort mit seinem Juristenpack hineinzwingen will, verfängt nicht so oft und leicht wie im Residenzmodell. Als muss er bereits im Vorfeld einige Weichen stellen, die davon wegführen.
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RE: Manuela Schwesig prüft Umgangsrecht geschiedener Eltern - von p__ - 20-04-2015, 21:16

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