22-04-2015, 20:02
(22-04-2015, 19:43)the notorious iglu schrieb: Es gibt keinen Väterwiderstand. Es gibt Gerald Emmermann, der sich gerne so sieht. Und bei all dem, was er so aushackendes in die Welt bläst, wird er sich schon der einen oder anderen Frage stellen lassen müssen. Toleranz ist keine Einbahnstraße. Er ist ja nicht umsonst ein Einzelkämpfer, mit dem sich niemand organisieren mag.
Und von Namenswechslern, die offensichtlich schon ewig und drei Tage dabei sind, nehme ich auch ungern Moralpredigten entgegen.
Schon in der Frage
Zitat:Was ist daran aufregend?
steckt eine Abwertung, die er gerne en passant austeilt. Allerdings erschließt sich mir auch nicht, wo die Wette versteckt ist. Es geht doch eher um eine Bedingung? Oder sehe ich das falsch?
Ich denke rein rechtlich ist es auch nicht zulässig einen Abänderungsantrag von einer quasivertraglichen Bedingung abhängig zu machen oder besser gesagt auszuschließen, darum geht es ja. Das Recht eine Abänderung zu begehren ist ja nicht veräußerlich. Aber da wäre wohl jetzt der Diplomjurist gefragt
Na, noch habe ich dir keine Moral gepredigt, wissend das dies ohnehin vergebene Liebesmüh ist.
Bau lieber Brücken anstatt sie einzureissen und denke an dein Image.