22-04-2015, 22:14
(22-04-2015, 20:09)the notorious iglu schrieb: Kann man auf das Recht einen Abänderungsantrag zu stellen verzichten?
Selbstverständlich kann man. Ebenso wie man z.B. auf das Kündigungsrecht für eine Wohnung für eine bestimmte, aber nicht unendliche Zeit verzichten kann. Es herrscht ja Vertragsfreiheit. Aber eben in gewissen, sittlichen und sonstigen Grenzen. Genau darum dreht sich ja das Urteil, ob diese "noch" eingehalten sind.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #