10-06-2009, 08:04
Zitat:Kommt keine dieser Möglichkeiten für Sie in Frage, müssen Sie zumindest vorläufig innerhalbDie Reihenfolge ist vielsagend! An erster Stelle steht die Entfernung des Ex. Nur wenn das gar nicht geht, wird darüber nachgedacht, wie die Trennung in der Wohnung oder im Haus möglich ist. Natürlich immer mit anwaltlicher Unterstützung.
der Ehewohnung getrennt leben!
Zitat:oder droht er damit, die Kinder mitzunehmen?
Wehe, wenn er sich an ihrem Eigentum vergreift!
Weiter mochte ich nicht lesen, aber besser wird es wohl nicht.