29-05-2015, 13:05
Den §116 kannst du streichen, der kommt hier nicht zur Anwendung, weil es bei dir um eine Kindschaftssache geht. Um es kurz zu machen verstehst du es falsch.
Der Beschluss ist wirksam aber nicht rechtskräftig. Rechtskräftig wird der Beschluss, wenn innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt wurde oder wenn keine Rechtsmittel mehr zulässig sind und in der letzten subsidiären Rechtsmittelinstanz entschieden wurde.
Für dich heißt das, dass der Beschluss aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Entscheidung des OLGs über dein Rechtsmittel rechtskräftig wird, weil es die Entscheidung der ersten Instanz, ohne jetzt den Fall zu kennen, bestätigen wird.
Praktisch bedeutet das, dass der Mutter im Moment das alleinige ABR zusteht und es auch nutzen kann.
Der Beschluss ist wirksam aber nicht rechtskräftig. Rechtskräftig wird der Beschluss, wenn innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt wurde oder wenn keine Rechtsmittel mehr zulässig sind und in der letzten subsidiären Rechtsmittelinstanz entschieden wurde.
Für dich heißt das, dass der Beschluss aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Entscheidung des OLGs über dein Rechtsmittel rechtskräftig wird, weil es die Entscheidung der ersten Instanz, ohne jetzt den Fall zu kennen, bestätigen wird.
Praktisch bedeutet das, dass der Mutter im Moment das alleinige ABR zusteht und es auch nutzen kann.