29-05-2015, 14:21
Jetzt habe ich 3 Aussagen, jeder behauptet etwas anderes. Aber das was Karlma schreibt, klingt für mich nachvollziehbar und am wahrscheinlichsten. Bis zur Rechtskräftigkeit ist der Urzustand noch gegeben, daher hatte ich vorher das ABR, habe ich es immernoch, bis die Rechtskräftigkeit eintritt, so lange die sofortige Wirksamkeit nicht angeordnet wurde, was lediglich bei Unterhaltssachen gemacht wird.
Ist schon alles sehr kompliziert.
Ist schon alles sehr kompliziert.