29-05-2015, 16:47
Was ein Paragraphenwirrwarr. Habe auch nur nachgefragt da es für mich nicht schlüssig war.
Warte momentan die entscheidung vom OLG ab.
Beschwerde ist begründet und sehr stichhaltig. Bei Einsicht der Akten wird jedem Erfahrenen Richter einleuchten, das das Urteil aus erster Instanz so nicht haltbar ist, nicht nur aufgrund von schwerwiegenden Verfahrensfehlern.
Wie lange kann man ca. warten, bis eine Antwort vom OLG zukommt?
Gesammtsituation ist sehr kompliziert und wird wohl auch nicht ohne einholung eines Gutachtens aufklärbar sein, dafür sind die Zusammenhänge zu komplex.
Warte momentan die entscheidung vom OLG ab.
Beschwerde ist begründet und sehr stichhaltig. Bei Einsicht der Akten wird jedem Erfahrenen Richter einleuchten, das das Urteil aus erster Instanz so nicht haltbar ist, nicht nur aufgrund von schwerwiegenden Verfahrensfehlern.
Wie lange kann man ca. warten, bis eine Antwort vom OLG zukommt?
Gesammtsituation ist sehr kompliziert und wird wohl auch nicht ohne einholung eines Gutachtens aufklärbar sein, dafür sind die Zusammenhänge zu komplex.