29-05-2015, 16:56
(29-05-2015, 15:58)Ibykus schrieb:(29-05-2015, 14:31)Theo schrieb: .... Kindschaftssachen sind zwar Familiensachen (§111), aber keine Familienstreitsachen.
§§ 112 Nr. 3, 266 Abs. 1 FamFG
Die "sonstigen Familiensachen", die in § 112 (3) erwähnt und in § 266 (1) definiert sind, sind eine Untergruppe der Familiensachen, die in § 111 definiert sind. Dort (also in § 111) sind die "sonstigen Familiensachen" (unter Punkt 10) neben den Kindschaftssachen (unter Punkt 2) aufgezählt, es sind also verschiedene Gebiete.