29-05-2015, 19:05
Ich habe mir noch einmal deinen Ursprungsthread angeschaut:
Die Sache war gelutscht, bevor sie angefangen hatte und die Beschwerde hättest du dir ebenso sparen können. Daran ändern auch juristische Detailfragen nach Wirksamkeit und Rechtskraft nichts und das OLG wird deiner Beschwerde mit Sicherheit nicht statt geben sondern aller Wahrscheinlichkeit nach schriftlich abbügeln.
Ich hoffe dein Anwalt war so verantwortungsbewusst, dir das deutlich mitzuteilen. Konzentrier dich lieber auf Umgang, wenn du das nicht schon getan hast.
Die Sache war gelutscht, bevor sie angefangen hatte und die Beschwerde hättest du dir ebenso sparen können. Daran ändern auch juristische Detailfragen nach Wirksamkeit und Rechtskraft nichts und das OLG wird deiner Beschwerde mit Sicherheit nicht statt geben sondern aller Wahrscheinlichkeit nach schriftlich abbügeln.
Ich hoffe dein Anwalt war so verantwortungsbewusst, dir das deutlich mitzuteilen. Konzentrier dich lieber auf Umgang, wenn du das nicht schon getan hast.