Jetzt ist es so, das die Mutter aufgrund von Streitigkeiten mit der Tochter, die immer wieder betont hat das Sie zu mir möchte, versucht hat den Umgang zu verhindern und dies aktuell aktiv betreibt, und das zu einem Loyalitätskonflikt geführt hat, der als Kindeswohlgeführdung erkannt wurde (was ich vorab im Text schonmal angedeutet hatte).
Trotzdem ist der Wille des Kindes momentan noch sehr stark und eigenbestimmt, Sie ist also noch nicht gebrochen worden.
Der Verfahrensbeistand hatte in 1. Instanz jedoch "versäumt", den Willen des Kindes, ebenso die Bindung festzustellen udn zu vertreten, vielmehr wurde der Haushalt begutachtet, darum drehte sich eigentlich der komplette Vortrag.
Trotzdem ist der Wille des Kindes momentan noch sehr stark und eigenbestimmt, Sie ist also noch nicht gebrochen worden.
Der Verfahrensbeistand hatte in 1. Instanz jedoch "versäumt", den Willen des Kindes, ebenso die Bindung festzustellen udn zu vertreten, vielmehr wurde der Haushalt begutachtet, darum drehte sich eigentlich der komplette Vortrag.