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Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen?
#5
Der Grund war ein schreiben. Es habe jemand einen Antrag gestellt um Vermögensauskunft zu erhalten. Wer weiß nur der Teufel. Dieser Antrag war nicht dabei.
Dafür wurde mir schon Prozesskostenhilfe im Vorfeld bewilligt. Ich habe dann geantwortet iss nicht, der Antragsteller möge sich bitte an das zuständige Gericht wenden. Da dieses Gericht schon lange nicht mehr zuständig ist. Sie haben dann nur die darauf folgenden Bettelbriefe als Grund verwendet nicht den Anfangsbrief.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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RE: Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen? - von Zala - 01-06-2015, 00:52

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