06-06-2015, 14:11
(06-06-2015, 00:02)Bereschit schrieb: Ein zwei gut formulierte Dienstaufsichtsbeschwerden beim Landkreis und der Dienstaufsicht können dazu führen das du einen anderen SB bekommst.
In der Regel läuft es trotzdem bescheiden weiter, denn gut geführte JA sind in Deutschland an einer Hand abzuzählen.
Bei uns ist der Wohnort meines Kindes dem Kreisjugendamt zugeordnet, das somit also ein direkter Teil der Kreisverwaltung ist . Damals war ich noch Kreistagsabgeordneter und war in meiner ganzen Naivität sicher, das die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das mütterhörige Jugendamtsweib aufgrund meines politischen Status irgendeine Konsequenz für dieses Weib haben würde.
Pustekuchen .. Ich wurde zwar zum Vorgesetzten und seiner Stellverteterin zum Gespräch eingeladen und man hat versucht, mich erneut einzulullen ... die - aus meiner Sicht mehr als berechtigte - Dienstaufsichtsbeschwerde wurde durch den Landrat mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen. Kreti und Pleti halt ... das System hält zusammen. Der Name dieser Person steht im Väterwiderstand auf der Blacklist ..( Danke Ibykus für diese Möglichkeit ... )
Solange sich die ehemaligen FH Sozialpädagogikstudentinnen ( die sonst nichts auf die Reihe gekriegt haben ) nicht mit echter und überörtlicher Dienst- und Fachaufsicht auseinanderzusetzen haben, dürfen sie sich weiterhin wie die kleinen Königinnen gebärden und jede von Ihnen glaubt, die ultimative Definition für den Begriff Kindeswohl gefunden zu haben. Es ist zum K.....n.
Dir würde ich empfehlen zu versuchen, irgendwelche Leidensgenossen zu finden und das JA von verschiedenen Seiten anzugreifen und sich auf diese Person mit weiteren DAB " einzuschießen ". Nicht so einfach, aber es wäre einen Versuch wert.
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )