06-06-2015, 16:11
Schon aus taktischen Gründen würde ich dringend davon abraten, während eines Verfahrens einem der am Verfahren Beteiligten eine Dienstaufsichtsbeschwerde reinzudrücken.
Grundsätzlich, für die Interessierten, die hier mitlesen, werden gerade kleine Kinder auch schon einmal in Gegenwart eines Elternteils gehört. Schlicht und ergreifend deshalb, weil das Fremde Menschen sind und es einem kleinen Kind zuweilen schon schwer fallen kann, mit fremden Menschen zu reden. Die Anwesenheit des Elternteils gibt da etwas Sicherheit.
Hier ist das allerdings nicht der Fall. Ches Sohn ist glaube ich 13, was mich zu der wesentlich nahe liegenderen und diskussionswürdigeren Frage führt, warum du bei dem Alter des Kindes noch ein Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren führst.
Noch einmal grundsätzlich zu der Anhörung. Von einer Anhörung im juristischen Sinne kann hier auch nicht die Rede sein, denn der Richter oder die Richterin in dem Verfahren "hört" das Kind ab einem Alter von 14 Jahren grundsätzlich und jüngere Kinder sofern es nötig ist. Grundsätzlich in Abwesenheit der Eltern. Das liegt aber im Ermessen des Gerichts.
Ansonsten ist es durchaus nichts Ungewöhnliches, dass JA-Mitarbeiter oder Verfahrensbeistände auch in Anwesenheit der Eltern mit den Kindern sprechen. Bei Besuchen im häuslichen Umfeld etwa ergibt sich das fast zwangsläufig.
Grundsätzlich, für die Interessierten, die hier mitlesen, werden gerade kleine Kinder auch schon einmal in Gegenwart eines Elternteils gehört. Schlicht und ergreifend deshalb, weil das Fremde Menschen sind und es einem kleinen Kind zuweilen schon schwer fallen kann, mit fremden Menschen zu reden. Die Anwesenheit des Elternteils gibt da etwas Sicherheit.
Hier ist das allerdings nicht der Fall. Ches Sohn ist glaube ich 13, was mich zu der wesentlich nahe liegenderen und diskussionswürdigeren Frage führt, warum du bei dem Alter des Kindes noch ein Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren führst.
Noch einmal grundsätzlich zu der Anhörung. Von einer Anhörung im juristischen Sinne kann hier auch nicht die Rede sein, denn der Richter oder die Richterin in dem Verfahren "hört" das Kind ab einem Alter von 14 Jahren grundsätzlich und jüngere Kinder sofern es nötig ist. Grundsätzlich in Abwesenheit der Eltern. Das liegt aber im Ermessen des Gerichts.
Ansonsten ist es durchaus nichts Ungewöhnliches, dass JA-Mitarbeiter oder Verfahrensbeistände auch in Anwesenheit der Eltern mit den Kindern sprechen. Bei Besuchen im häuslichen Umfeld etwa ergibt sich das fast zwangsläufig.