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Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen?
#6
Ist sie dir wirklich entzogen worden oder wirst du jetzt zu Ratenzahlung aufgefordert?
Das ist nicht dasselbe.

Und die 4 Jahresfrist läuft nicht ab Bewilligung der VKH, sondern ab Ende des Verfahrens.
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RE: Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen? - von beppo - 07-06-2015, 10:24

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