08-06-2015, 16:27
Ich kann das nicht mit abschliessender Sicherheit sagen, aber wenn der Zeitpunkt der
Anschaffung des Firmenwagens eine Rolle nach der Trennung spielen würde, würden wahrscheinlich
viele Leute ein Mercedes Coupe fahren, dafür netto weniger im Monat haben und den Unterhaltsgläubigern
eine lange Nase machen. Die Idee, sich mit einem Firmenwagen arm zu rechnen, ist eine ganz schlechte.
Reduzieren geht natürlich. Am einfachsten mit der Abschaffung des Firmenwagens, oder umsteigen auf
günstigeres Modell. Oder Fahrzeug wird rein dienstlich benutzt, dann gibt es keinen Vorteil für Privatnutzung.
Dann ist aber Fahrtenbuch führen Pflicht und das Buch will ein Richter dann natürlich auch für den streitgegenständlichen Zeitraum sehen und nicht mehr ab Stand heute.
Einfachste Rechnung wäre m. E. in etwa ein Vergleich des Monatseinkommens Brutto/Netto einmal MIT und
einmal OHNE Dienstwagen. Der Differenzbetrag des höheren Nettos ohne Firmenwagen abzgl. des geringeren Nettos
mit Dienstwagen ist der "Steuernachteil". Den könnte man bei einer solchen Berechnung als Abzugsposten in Ansatz bringen, um eine Gleichstellung gegenüber Arbeitnehmern ohne Firmenwagen zu erreichen.
Denn wenn man nicht gerade im Gerichtsbezirk des OLG Hamm ist, dann muß nach Auffassung einiger Gerichte der Steueranteil für den Dienstwagen nicht identisch zu dem privaten Nutzungsvorteil sein.
Also:
765 Euro Abgaben lt. Gehaltsnachweis für Firmenwagen
abzgl. Steuernachteil nach §8 und §6 EStG, sagen wir mal zur Vereinfachung einfach mal 50% (bitte Betrag selber wie oben a. ausrechnen)
-372,5 Wert der effektiven Privatnutzung des Fahrzeugs
Dazu Aufschlag nach 278 ZPO, Schätzung verbrauchsabhängige Kosten. Könnte in der Preisklasse bestimmt locker 150-250 Euro ausmachen. Auf diese Schätzung hast du insofern etwas Einfluß, weil du der Gegenseite klar machen mußt, daß du dir niemals so ein Fahrzeug privat anschaffen würdest und (finanziell) nicht könntest. Insofern lassen sich ggf. geringere Werte, als der steuerliche Verkehrswert für eine Schätzung des Nutzungsvorteils zugrunde legen.
+ 250
572,50 unterhaltsrelevantes Einkommen aus Dienstwagennutzung, was so auf dich zukommen könnte.
Was die die Frage zur Höherstufung und deren Folgen angeht, die überlasse ich mal den Spezialisten aus dem Forum hier.
Anschaffung des Firmenwagens eine Rolle nach der Trennung spielen würde, würden wahrscheinlich
viele Leute ein Mercedes Coupe fahren, dafür netto weniger im Monat haben und den Unterhaltsgläubigern
eine lange Nase machen. Die Idee, sich mit einem Firmenwagen arm zu rechnen, ist eine ganz schlechte.
Reduzieren geht natürlich. Am einfachsten mit der Abschaffung des Firmenwagens, oder umsteigen auf
günstigeres Modell. Oder Fahrzeug wird rein dienstlich benutzt, dann gibt es keinen Vorteil für Privatnutzung.
Dann ist aber Fahrtenbuch führen Pflicht und das Buch will ein Richter dann natürlich auch für den streitgegenständlichen Zeitraum sehen und nicht mehr ab Stand heute.
Einfachste Rechnung wäre m. E. in etwa ein Vergleich des Monatseinkommens Brutto/Netto einmal MIT und
einmal OHNE Dienstwagen. Der Differenzbetrag des höheren Nettos ohne Firmenwagen abzgl. des geringeren Nettos
mit Dienstwagen ist der "Steuernachteil". Den könnte man bei einer solchen Berechnung als Abzugsposten in Ansatz bringen, um eine Gleichstellung gegenüber Arbeitnehmern ohne Firmenwagen zu erreichen.
Denn wenn man nicht gerade im Gerichtsbezirk des OLG Hamm ist, dann muß nach Auffassung einiger Gerichte der Steueranteil für den Dienstwagen nicht identisch zu dem privaten Nutzungsvorteil sein.
Also:
765 Euro Abgaben lt. Gehaltsnachweis für Firmenwagen
abzgl. Steuernachteil nach §8 und §6 EStG, sagen wir mal zur Vereinfachung einfach mal 50% (bitte Betrag selber wie oben a. ausrechnen)
-372,5 Wert der effektiven Privatnutzung des Fahrzeugs
Dazu Aufschlag nach 278 ZPO, Schätzung verbrauchsabhängige Kosten. Könnte in der Preisklasse bestimmt locker 150-250 Euro ausmachen. Auf diese Schätzung hast du insofern etwas Einfluß, weil du der Gegenseite klar machen mußt, daß du dir niemals so ein Fahrzeug privat anschaffen würdest und (finanziell) nicht könntest. Insofern lassen sich ggf. geringere Werte, als der steuerliche Verkehrswert für eine Schätzung des Nutzungsvorteils zugrunde legen.
+ 250
572,50 unterhaltsrelevantes Einkommen aus Dienstwagennutzung, was so auf dich zukommen könnte.
Was die die Frage zur Höherstufung und deren Folgen angeht, die überlasse ich mal den Spezialisten aus dem Forum hier.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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