08-06-2015, 20:04
Sehe auch die erste Priorität darin das gemeinsame Sorgerecht wieder zugesprochen zu kommen.
Warum dies dir überhaupt aberkannt wurde kann ich nicht nachvollziehen. Müssen im Grunde schon richtig
schwere Anschuldigungen gewesen sein.
Ansonsten bin ich auch eher bei zeitgenosse, du als Vater hast nun mal die Pflicht sich um dein Kind, also eine Schutzbefohlene, zu sorgen.
Wenn die Mutter dies nicht kann, kann es halt der Vater.
Wenn man nicht möchte sollte dies sicherlich nicht bis zum Kind vordringen.
Warum dies dir überhaupt aberkannt wurde kann ich nicht nachvollziehen. Müssen im Grunde schon richtig
schwere Anschuldigungen gewesen sein.
Ansonsten bin ich auch eher bei zeitgenosse, du als Vater hast nun mal die Pflicht sich um dein Kind, also eine Schutzbefohlene, zu sorgen.
Wenn die Mutter dies nicht kann, kann es halt der Vater.
Wenn man nicht möchte sollte dies sicherlich nicht bis zum Kind vordringen.