09-06-2015, 10:12
(09-06-2015, 08:16)CheGuevara schrieb: Man kann sich wegen des Fahrzeugs sein Netto hoch rechnen lassen, dann sollten aber auch die Wegekosten berücksichtigt werden.
Was bei Mangelfällen wohl auch übergangen wird. In meinem Fall wurde dann einfach willkürlich ein Betrag ohne Aufschlüsselung seiner Zusammensetzung festgesetzt. Das ist wohl für den Beschließenden einfacher, als Referenzurteile heranzuziehen oder selber unter der gebotenen Maßgabe zu rechnen.
@Lelja
Ich schrieb ja bereits, "die Gegenseite möge vortragen". Du kannst ja erwähnen, daß du bereits lfd. Kosten in Höhe von X für deinen Privatwagen hast und in sofern und mit Referenzurteilen anführen, daß die tatsächliche Ersparnis nicht deckungsgleich zu dem steuerlichen Verkehrswert lt. Gehaltsabrechnung sein muß.
Lass dann doch die Gegenseite doch erklären, wie sich der Betrag zusammensetzt und das kannst du dann genüsslich auseinanderpflücken. Verschieß nicht sofort dein ganzes Pulver, in dem du selber eine komplette Berechnung mit fiktiven Einkommensbestandteilen vorlegst. Wer fiktives Einkommen generieren will, der muß auch fiktive Aufwendungen berücksichtigten.
Also noch mal und ganz einfach.
Der auf den geldwerten Vorteil anfallende Steuernachteil (Berechnung des Anteilbetrags durch Vergleich des zu versteuernden Einkommens mit und ohne Firmenwagen siehe oben) kann abgezogen werden.
So oder ähnlich gehandhabt in diesen Verfahren:
OLG Karlsruhe, WF 80/06 v. 02.08.2006, oder in (nicht veröffentlicht) 16 UF 217/05 sowie
OLG Hamm, 2 UF 43/08.
Trägt man die Betriebskosten alleine oder anteilig, dann sollte man das auch in Abzug bringen.
Zu den Aufwändungen gehören auch die täglichen, dienstbedingten Fahrtkosten, wie etwa die Anfahrt zur Arbeit.
Ein Stolperstein könnte werden, daß möglicherweise die Verwendung des Mercedes Coupe als Firmenwagen NICHT in krassem Mißverhältnis zu dem sonstigen Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen steht. Dann hat es wenig Sinn, darüber zu argumentieren, daß man sich privat ein solches Fahrzeug nie zulegen würde und es vor allem gegenüber dem Arbeitgeber vor allem Repräsentationszwecken dient. Das ihr, wie ich aus den anderen Themen entnehme, einerseits am Rand des Selbstbehalts herumeiert und andererseits gleichzeitig eine Immobilie und ein Privat-KFZ finanziert, ist nicht gerade ein Indiz, das für diesen Einwand spricht.
Das ist zwar auch ein Mißverhältnis, aber hier ein selbst geschaffenes, wenn man so will. Einem Niedriglöhner ohne Wohneigentum, ohne Privat-PKW und ohne Konsumentenkredite kann man dieses Mißverhältnis beschwerlicher anlasten. Dem kann man höchstens noch nahelegen, sich einen Job ohne Firmenwagen zu suchen, damit etwas (mehr) Geld für eine Unterhaltszahlung frei wird.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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