10-06-2015, 18:19
Ach so, ich habe jetzt nicht alle deine Baustellen im Forum hier im Kopf. Ja, nicht unwahrscheinlich, das dies mit
in die Berechnung für den Exenunterhalt mit einfließt.
Sorry, aber ich bin gar nicht sicher, ob deine Kinder rückwirkend teurer werden könnten. Schau halt mal in den
§1613 Absatz 1 BGB.
in die Berechnung für den Exenunterhalt mit einfließt.
Sorry, aber ich bin gar nicht sicher, ob deine Kinder rückwirkend teurer werden könnten. Schau halt mal in den
§1613 Absatz 1 BGB.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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