10-06-2015, 21:12
Ich sehe da kein Problem. Wer sich gerne mit akademischen Diskussionen die Zeit vertreibt, kann das tun. Abgesehen davon dürfte das juristisch auch keinen Erfolg haben.
Bedarfe und Kosten müssen nun einmal für jedes Mitglied einer BG einzeln aufgeschlüsselt werden. Das ist ein sozialrechtliches Prinzip, an dem nun ohne Weiteres auch nicht zu rütteln ist.
Er und seine Kinder bekommen bedarfsgemäß und bedarfsgerecht die Kohle. Wo das nun an welchem Wochentag hingerechnet wird, ist ja nun wirklich wurschter als wurscht.
@pudding
Es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten die zur Berechnung notwendigen Informationen mitzuteilen und zu belegen.
Bedarfe und Kosten müssen nun einmal für jedes Mitglied einer BG einzeln aufgeschlüsselt werden. Das ist ein sozialrechtliches Prinzip, an dem nun ohne Weiteres auch nicht zu rütteln ist.
Er und seine Kinder bekommen bedarfsgemäß und bedarfsgerecht die Kohle. Wo das nun an welchem Wochentag hingerechnet wird, ist ja nun wirklich wurschter als wurscht.
@pudding
Es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten die zur Berechnung notwendigen Informationen mitzuteilen und zu belegen.