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Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ?
#10
Die Kosten der Unterkunft (KdU) setzten sich aus unterschidlichen Positionen zusammen. Sie werden auch hier in NRW in den Bescheiden nicht einzeln ausgewiesen.

Aber...

Einige Posten der KdU sind länger fest, andere ändern sich, ablesbar in Jahreabrechnungen. Das JC vergleicht die diesbezüglichen pauschal monatlichen Vorrausszahlungen(enthalten in den KdU) mit den tatsächlichen Kosten aufgrund vorzulegender  Jahresabrechnungen. Daraus folgen dann vom JC Rückzahlung-  bzw Nachzahlungsansprüche des 'Kunden', evtl. Anpassungen der Vorauszahlungen.

-

In dR wird der maximal der BG zustehende Wohnraum bzw die Miete angenommen. Mit andren Worten: Das JC finanziert Leerstand, wenn die Kids nicht da sind.

Anderes sähe/sieht es aus, wenn das JC nur minimalen Wohnraum, also nur für den Vater allein, zugründe legt. DAS wäre/ist angreifbar, weil dann Wohnraum und Miete auf Personen umgelegt wird, auf die nur eine Person Anspruch hat. Dieser min. Wohnraum wäre dann nicht 'artgerecht'. Big Grin Also bei lütten Babys wäre das uU noch vertretbar, die am WE auf dem Sofa im Wohnzimmer nächtigen, aber bei...

Zur Praxis der Max-Berechnung der Mieterstattungen sehe ich keine handhabbare Alternative, eben WEIL nicht dem Aufenthalt der Kinder entsprechend an- bzw zurückgebaut werden kann Es bleibt also nur, den max. zustehenden Wohnraum und seine Miete anzusetzen.

Die unterschiedliche Praxis der JC zeigt deutlich die Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten, die der Gesetzgeber mit heißer Nadel verursacht hat.

S.       
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von the notorious iglu - 10-06-2015, 20:39
RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von the notorious iglu - 10-06-2015, 21:12
RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von Skipper - 10-06-2015, 23:00
RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von the notorious iglu - 11-06-2015, 10:59

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