10-06-2015, 23:27
(10-06-2015, 21:22)pudding schrieb: wie aus der Auflistung hervorgeht kommen da keinerlei pauschale Vorrauszahlungen für irgendwelche Heizkosten vor. Wenn JC diese nicht berücksichtigt bekomme ich sie auch nicht. Daher können sie auch nichts überzahlen was ich dann eventuell irgendwann zurückzahlen müsste.
Die Frage ist, wie die Abgeltung der Heizkosten gegenüber dem Vermieter mietvertraglich geregelt ist. In einem meiner Schreiben
an das Jobcenter liest sich das so:
Den geforderten monatlichen Heizkostennachweis kann ich Ihnen nicht übermitteln, da ich mit dem Vermieter die Zahlung einer Betriebskostenpauschale vereinbart habe.
Das ist auch laut Bundessozialgericht auch zulässig (BSG 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14 AS 151/10 R v. 24.11.2011) und ein monatlicher Heizkostennachweis daher nicht erforderlich. Den monatlichen Heizkostenanteil entnehmen Sie bitte der Ihnen am xx.yy.zzzz ausgehändigten Fotokopie des Mietangebotes.
Also wenigstens eine Jahresabrechnung als Nachweis von dem Energieversorger sollte der Vermieter einem schon aushändigen können.
Was die anteiligen KdU angeht, habe ich vor dem Sozialgericht in einem Vergleich mal die Übernahme der Kosten nach Wohngeldtabelle +Sicherheitszuschlag für (aufgerundet) Anzahl Kinder geteilt durch zwei erstritten. Die Richterin war keine Freundin von schlüssigen Konzepten.
Die Rechtsprechung ist da leider recht divergent. Das geht von "kommt gar nicht in Frage, da steht die Bude ja dauernd leer" (SG Reutlingen) bis etwa Kostenübernahme des monatlichen hälftigen Wohnraummehrbedarfs je weiterer Person nach Wohnbauförderungsgesetz (LSG NDS-Bremen, LSG Schleswig Holstein).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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