15-06-2015, 15:10
aus einem aktuell rechtshängigem Verfahren:
Vater beantragt Umgangsausweitung, dem die Mutter natürlich mit viel bla bla widerspricht.
Im Anhörungstermin lassen sich keine objektiven Gründe finden, die gegen den Antrag sprechen.
Die Sachverständige befürwortet eine Ausweitung des bestehenden Umgangs.
Das Kind äußert sich ggü dem Vater und der Umgangsbegleitung, es wolle mehr Umgang mit seinem Vater.
Jede Großmutter könnte vor diesem Hintergrund eine kindeswohlorientierte Entscheidung treffen.
Das Gericht aber erläßt eine e.A. mit der Begründung:
Wer glaubt, wir hätten schon viel erreicht, wird hier (wieder einmal mehr) eines Besseren belehrt.
Ich bin froh, dass ich "meine Tücher im Trockenen" habe und sich schließlich der über Jahre hinweg nicht geringe Aufwand gelohnt hat.
Mein Rat an alle Väter, die sich ihr Kind nicht wegnehmen lassen wollen:
Im Krieg zu verhandeln bringt überhaupt nichts.
Solange kein Waffenstillstand herrscht, muss man schießen um nicht erschossen zu werden.
Dabei darf man nicht zimperlich sein, sondern immer die volle Breitseite geben.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit! Ausdauernd und unermüdlich!
Bis der Gegner zusammenbricht oder einsichtig wird!
Und man darf keine Angst davor haben, die Grenzen des Erlaubten gelegentlich zu überschreiten.
Die Gegenseite ist in Bezug darauf geradezu skrupellos!
Der obige Vorgang zeigt aber auch, dass wir uns auf gar keinen Fall einreden lassen dürfen, unser (!) Verhalten schade dem Kindeswohl.
Wer wie das hier zitierte Gericht entscheidet, DER(!) schadet dem Kind.
Wir redlichen Väter sind seine Retter und Befreier!
Vater beantragt Umgangsausweitung, dem die Mutter natürlich mit viel bla bla widerspricht.
Im Anhörungstermin lassen sich keine objektiven Gründe finden, die gegen den Antrag sprechen.
Die Sachverständige befürwortet eine Ausweitung des bestehenden Umgangs.
Das Kind äußert sich ggü dem Vater und der Umgangsbegleitung, es wolle mehr Umgang mit seinem Vater.
Jede Großmutter könnte vor diesem Hintergrund eine kindeswohlorientierte Entscheidung treffen.
Das Gericht aber erläßt eine e.A. mit der Begründung:
Objektiv spreche nichts gg die beantragte Erweiterung.
Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.
Dieses Mißtrauen würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken ....
Wer glaubt, wir hätten schon viel erreicht, wird hier (wieder einmal mehr) eines Besseren belehrt.
Ich bin froh, dass ich "meine Tücher im Trockenen" habe und sich schließlich der über Jahre hinweg nicht geringe Aufwand gelohnt hat.
Mein Rat an alle Väter, die sich ihr Kind nicht wegnehmen lassen wollen:
Im Krieg zu verhandeln bringt überhaupt nichts.
Solange kein Waffenstillstand herrscht, muss man schießen um nicht erschossen zu werden.
Dabei darf man nicht zimperlich sein, sondern immer die volle Breitseite geben.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit! Ausdauernd und unermüdlich!
Bis der Gegner zusammenbricht oder einsichtig wird!
Und man darf keine Angst davor haben, die Grenzen des Erlaubten gelegentlich zu überschreiten.
Die Gegenseite ist in Bezug darauf geradezu skrupellos!
Der obige Vorgang zeigt aber auch, dass wir uns auf gar keinen Fall einreden lassen dürfen, unser (!) Verhalten schade dem Kindeswohl.
Wer wie das hier zitierte Gericht entscheidet, DER(!) schadet dem Kind.
Wir redlichen Väter sind seine Retter und Befreier!