15-06-2015, 18:12
(15-06-2015, 17:52)webmin schrieb: @ibykusund Sachverständige wären auch überflüssig.
Ist doch Toll!
Bei so einem Richter bräuchte die KM keinen eigenen RA mehr.
Und der Vater hätte einfach nur die KM fragen brauchen. :-)
Der Richter sollte die Kosten des Gutachtens selber tragen müssen.
Ein Gutachten in Auftrag zu geben um es dann unbegründet nicht zu beachten, läßt sich ja nur noch mit Verfahrensverschleppung oder Kostentreiberei bezeichnen.