15-06-2015, 19:25
(15-06-2015, 18:45)webmin schrieb: Was hätte dem Vater geblüht, wenn ihm das passiert wäre.....das Kind hätte die längste Zeit zu ihm gedurft, da kann man sich sicher sein.
Wir wissen ja mittlerweile, dass es solcher "Steilvorlagen" gar nicht bedarf.
Die Mutter meines Kindes hatte ja den Umgang auszuschließen beantragt, weil ich meiner Tochter Bepanthen-Salbe gegen ein Augenlidjucken verabreicht hatte.
Sie hatte gehofft,dass ein solcher Kindeswohlfrevel nicht ungestraft bleiben kann.
Und wehrst Du Dich dagegen, dann steht der Streit darüber einer gem Ausübung des Sorgerechts entgegen.
Eine Logik, die wohl nur im Familienrecht gilt und die zu verstehen auch nicht jedem möglich sein muss ...