15-06-2015, 22:26
(15-06-2015, 15:10)Ibykus schrieb: Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.
Dieses Mißtrauen würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken ....
Was soll der übliche Aufruf, "volle Breitseite zu geben" gegen die depperte klingende Begründung eines unbekannten Beschlusses in einem dem Leser unbekannten Verfahren helfen?
Mit unspezifischen Schlagworten über unbekannte Sachverhalte ist keinem geholfen. Versuche doch, den Fall ein bisschen konstruktiver zu beschreiben, damit Leute in ähnlicher Situation etwas daraus lernen können. Wie lautete der Beschluss, was wäre eine tragfähige Begründung, um dagegen vorzugehen? Wie ist überhaupt der Stand des Verfahrens? Wenn dieser Beschluss eine einstweilige Anordnung war, folgt noch das Hauptverfahren?