17-06-2015, 17:37
(17-06-2015, 14:50)Ibykus schrieb: In rechtshängigen Verfahren anderer Väter kann -und werde ich auch auf das Unverständnis Anderer hin- keine Beschlüsse zur Verfügung stellen oder in einer Weise konkret werden, die Deinen Verständniserforderungen entsprechen.
Grundsätzlich wäre das auch nicht ein so großes Problem, wenn der Verfasser über die Fähigkeit verfügte, einen Sachverhalt auch in verkürzter Form mit eigenen Worten widerzugeben. Wenn aber bei der eigenen Formulierung so hilflose Sätze wie der nachstehende herauskommen, dann hilft dem Leser auch kein Hochschulabschluss beim Raten:
(15-06-2015, 15:10)Ibykus schrieb: Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.
Von daher sehe ich ps Hinweise schon als sehr berechtigt an.