(17-06-2015, 17:54)the notorious iglu schrieb: @Theo
Die Mutter besteht auf begleiteten Umgang.
In dem Fall wäre es aber nicht das "fehlende Erfordernis", das die Dame vermeintlich nicht erkannt hat, sondern das Fehlen eines Erfordernisses einer Umgangsbegleitung (wenn man schon denkt, mit diesem gestelzten Substantivstil gebildeter zu wirken).