17-06-2015, 18:18
(17-06-2015, 18:06)Theo schrieb: [quote='the notorious iglu' pid='162468' dateline='1434556474']
In dem Fall wäre es aber nicht das "fehlende Erfordernis", das die Dame vermeintlich nicht erkannt hat, sondern das Fehlen eines Erfordernisses einer Umgangsbegleitung (wenn man schon denkt, mit diesem gestelzten Substantivstil gebildeter zu wirken).
Vielleicht ist das eine Art juristischer genitivus objectivus.
Das ist das was ich häufig beobachte. Man beschäftigt sich mit dem x-ten Glied einer Fehlerkette, bis hin zu Formulierungen, anstatt mit dem ersten oder zweiten.
Es ist immer ratsam in Umgangsvergleiche, die provisorischen Charakter haben, eine folgende oder perspektivische Ausweitung des Umgangs hineinzuverhandeln. Dann ist das a priori geklärt. Aber verhandeln soll oder darf man ja nicht.
Mir ist auch schleierhaft, warum es zu einer e.A. kam. Äußerst unüblich und eigentlich nur in Verfahren üblich, die eine Kindeswohlgefährdung zum Inhalt haben oder in Vermittlungsverfahren, wenn ich das gerade recht erinnere und nicht in stink normalen Umgangsverfahren.