Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen?
#47
Zitat:
aus einem aktuell rechtshängigem Verfahren:

Vater beantragt Umgangsausweitung, dem die Mutter natürlich mit viel bla bla widerspricht.

Im Anhörungstermin lassen sich keine objektiven Gründe finden, die gegen den Antrag sprechen.
Die Sachverständige befürwortet eine Ausweitung des bestehenden Umgangs.
Das Kind äußert sich ggü dem Vater und der Umgangsbegleitung, es wolle mehr Umgang mit seinem Vater.

Jede Großmutter könnte vor diesem Hintergrund eine kindeswohlorientierte Entscheidung treffen.

Das Gericht aber erläßt eine e.A. mit der Begründung:

Objektiv spreche nichts gg die beantragte Erweiterung.
Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.
Dieses Mißtrauen würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken ....

Was , lieber skipper, fehlt ?

Du hast ebenso wie einige andere erkannt, worum es geht und was das bedeutet.
Das war meine Botschaft.

Wer die nicht versteht, der soll leise weinen oder sich weiterbilden.

Ich werde aber auch bei noch so großer Meckerei nichts aus lfd.Verfahren (s.o.) anderer Väter veröffentlichen, um den Einen etwas zu beweisen, während ich die Anderen schon mit einer Zusammenfassung überfordere.

Aber weil ich weiß, dass Du ernsthaft an Lösungen interessiert bist, insbesondere wie man sich hier konkret wehren kann (gg e.A. gibt es ja kein Rechtsmittel), werde ich Dir -nach Rücksprache mit dem betreffenden Vater- per Mail mitteilen, wie der Rechtsanwalt des Vaters, mit dem ich telefoniert habe und der sich ähnlich wie Du ausgedrückt hatte, im Weiteren vorgeht.

skipper schrieb:Es spricht mE nichts dagegen, statt hilfloser Wut hier konstruktiv an einer Beschwerde oder anderen Mitteln zu arbeiten, zu der/denen der TO einen Entwurf beisteuern könnte. Es macht wenig Sinn, diesen zersetzenden justziziellen Unfug mit noch größerem und dann auch noch selbstzerfleischend unsererseits zu begegnen.
Viel mehr als "hilflose Wut" bleibt aber den meisten Vätern nicht in solchen Verfahren.
Natürlich wird an einer "Beschwerde oder anderen Mitteln" gearbeitet. Ich denke, das läuft in die (bislang) richtige Richtung. Jetzt müssen mal die Reaktionen abgewartet werden.

Mein Beitrag, einer weiteren "Selbstzerfleischung" vorzubeugen, wird darin liegen, mich mit weiteren öffentlichen Informationen zurück zuhalten.
Den Rest überlasse ich der Moderation.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Ibykus - 15-06-2015, 15:10
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 17:53
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 15-06-2015, 16:07
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 18:43
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 19:32
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 15-06-2015, 19:07
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 16-06-2015, 04:51
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 16-06-2015, 22:00
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 17-06-2015, 17:54
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 17-06-2015, 18:18
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Ibykus - 18-06-2015, 11:51
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 18-06-2015, 19:02
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 08-07-2015, 19:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 11 Gast/Gäste