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bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen?
#49
skipper schrieb:An Deiner Zusammenfassung fehlt mir nichts, gibt den Tenor des Beschlussen für mich verständlich wieder.
bedurfte es dazu besonderer intellektueller Fähigkeiten, über die andere nicht verfügen?

skipper schrieb:Auch habe ich kein Interesse daran, hier öffentlich den konkreten Fall und eine konkrete Beschwerde, etwa zur Hauptsache zu diskutieren
das fände ich auch unverantwortlich.
Schon die Aufforderung dazu läßt mich kopfschütteln.

skipper schrieb:eine eA ist mW an ein Hauptsacheverfahren gebunden, anders als im Sozialrecht
Nein,
einstweilige AOen können nach der Konzeption des FamFG völlig unabhängig vom Hauptsacheverfahren beantragt und betrieben werden (§ 51 FamFG!)

skipper schrieb:Vielmehr könnten wir abstrakt ein immer wieder anzutrefendes Entscheidungsmuster diskutieren. Ergebnis könnte ein juristisches Verständnis dafür zu sein, wo und wie das Gericht Gesetze ausgelegt und angewendet hat und vor allem, wie man gut begründet andere Auffassungen, unsere väterliche Sicht der Politik, Ämtern und Justiz entgegen stellen könnte.
Die Gerichte legen Gesetze regelmäßig nicht nur im Zweifel gg uns Väter aus, sondern in hochstrittigen Verfahren generell!
Hochstrittige Verfahren entstehen, weil Kreidekreismütter Väter ausschalten wollen, nicht um des Kindeswohls wegen, sondern aus Rache oder aus vermeintlichen Eigentumsrechten an den gemeinsamen Kindern, mit deren Entziehung sie Väter bestrafen wollen.
Wenn Gerichte solchen Rechts- und Kindeswohlfrevel folgen und fördern, dann hilft es nicht, eine begründete andere Auffassung darzulegen.
Dann helfen in der Regel nur zwei Kosovoalbaner, ein Baseballschläger oder alternativ eben alles, was man gegen die MUTTER und gegen den das Recht beugenden Richter vorbringen kann und zwar so lange, bis man sich die Gelegenheit verschafft hat, in weiteren Eilverfahren die nächsten Instanzen anrufen zu können.
Mithin: volle Breitseite!
Davor scheuen sich Rechtsanwälte aber. Jedenfalls die, die Väterinteressen vertreten sollen. Die GgSeite dreht um so mehr auf, je zurückhaltender sich der Vater gibt.

Auch wenn sowas in dem einen oder anderen konkreten Verfahren nur gelegentlich zum Erfolg führt. Es zu unterlassen macht den Vater ebenfalls nicht zum Gewinner.

Meine Meinung dazu ist nach wie vor:
Wenn sich alle Väter so verhalten würden, wie H2000 (vielleicht die rechtliche Seite ein bischen mehr mit juristischem Sachverstand abgeklärt) dann würden Richter oder Richterinnen solche e.Aen. künftig nicht so leicht von der Hand gehen.

skipper schrieb:Den Müttern kann man insofern keinen Vorwurf machen, als sie sich - frei von Moral - nur systemkonform, sprich entlang mieser Rechtsprechung verhalten.
Mütter sind für mich wertvolle Elternteile. Ich bin froh für jedes Kind, dass eine Mutter hat.


Hier geht es um "Kreidekreismütter"!
Vor ihnen müssen Kinder geschützt werden.
Von wem anders, als von uns Vätern?
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bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Ibykus - 15-06-2015, 15:10
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 17:53
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 15-06-2015, 16:07
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 18:43
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 19:32
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 15-06-2015, 19:07
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RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 17-06-2015, 17:54
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 17-06-2015, 18:18
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Ibykus - 18-06-2015, 15:10
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 18-06-2015, 19:02
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 08-07-2015, 19:50

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