21-06-2015, 11:02
Der Ausweis ist wichtig, den hat sie auszuhändigen. Sonst geht auch die Ummeldung nicht. Ebenso muss der Unterhaltstitel ausser Kraft gesetzt werden, mündliche Beteuerungen genügen da nicht. Kindergeld: Ja, erst wenn er offiziell bei dir wohnt.
Das mit dem Geld ist witzig und typisch für die Vorfahrtmentalität gewisser Damen. Genausogut kann man sagen, dass sie es nicht behalten soll, weil sie es ausgeben könnte. Das Geld gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie soll erst mal eine schriftliche Bestätigung über die Höhe und Herkunft des Geldes anfertigen, die ihr beide unterschreibt. Dann kann es kein Elternteil verschwinden lassen.
Das mit dem Geld ist witzig und typisch für die Vorfahrtmentalität gewisser Damen. Genausogut kann man sagen, dass sie es nicht behalten soll, weil sie es ausgeben könnte. Das Geld gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie soll erst mal eine schriftliche Bestätigung über die Höhe und Herkunft des Geldes anfertigen, die ihr beide unterschreibt. Dann kann es kein Elternteil verschwinden lassen.