21-06-2015, 16:45
(21-06-2015, 15:36)BackPort schrieb: ...dass sie die Auszahlung sperren können bis alles geklärt ist.
Müssen! Sie dürfen nicht an jemanden auszahlen, in dessen Haushalt das Kind nicht tatsächlich lebt und sie davon Kenntnis haben. Im übrigen verstößt die Mutter gegen Steuerrecht, wenn sie den Auszug ihres Kindes nicht unverzüglich an die Familienkasse meldet und macht sich ggf. wg. Betruges strafbar, wenn sie weiterhin Kindergeld bezieht. Kannst Du ihr ja als Tip geben...
Und stell den Kindergeldantrag, der Zeitpunkt des Einsetzens der Leistungen ist (auch) von der rechtzeitigen Antragstellung abhängig
(21-06-2015, 15:36)BackPort schrieb: Ummeldung probiere ich auch. Dann habe ich wenigstens schriftlich und nachweisbar vorliegen.
Nimm Dein Kind mit zur Meldebehörde, wo es persönlich eine schriftliche Erklärung abgibt, dass es bei Dir wohnt. Die Meldeangelegenheiten sind ja von Länderzuständigkeit in Bundeszuständigkeit übergegangen und der deklaratorische Charakter ist eindeutig, d. h. die Behörde hat mMn da gar keinen Spielraum und muß die tatsächlichen Verhältnisse verwaltungstechnisch abbilden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...