13-07-2015, 21:39
"Das elterliche Sorgerecht für die Personensorge für minderjährige Kinder steht bis zur Erreichung des 7. Lebensjahres der Mutter zu. Danach entscheidet im Streitfall das Gericht mit Rücksicht auf das Kindeswohl."
Aha. Galt das schon zu Mahmoody Zeiten?
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