13-07-2015, 21:47
Das kannste doch sehr leicht selbst recherchieren, Google ist schon erfunden. Dann wirst du schnell sehen, dass bis 2003 für Jungen das zweite Lebensjahr gegolten hat. Der Vermögenssorge hat im übrigen immer der Vater. Gekoppelt an seine alleinige Pflicht, Kindesunterhalt zu bezahlen, auch wenn das Kind bei ihm lebt. Und die Ausnahmen, über die man trefflich mit Hilfe von Juristen streiten kann.