15-07-2015, 21:49
Das mit der Aufstockerei nach ALG2 ist ja recht verlockend, birgt aber eine gewisse Gefahr: irgendwann dreht der Gesetzgeber diesen Geldhahn zu, weil es ihn zuviel kostet. Der Unterhaltsanspruch (evt. sogar tituliert) bleibt bestehen, in voller Höhe natürlich, auch wenn es vom Amt nichts mehr gibt.
Wenn dir der Nachweis gelingen sollte, dass du deinen Job verloren hast wegen einer Falschbeschuldigung durch die Unterhaltsempfängerin - da lohnt es sich, den Betreuungsunterhalt mit dem §1579 BGB anzugreifen. Wenn Exe dich um die Grundlage dieses Betreuungsunterhalts, nämlich dein Einkommen, gebracht hat, dann hat sie ihren Anspruch verwirkt. Den Verlust des Betreuungsunterhalts hat sie billigend in Kauf genommen - denn wenn sie dich ins Gefängnis gebracht hätte, hätte sie auch keinen Unterhalt mehr von dir bekommen.
Ich würde es versuchen - mehr als ablehnen kann das Gericht nicht - aber damit den Weg zur nächsten Instanz ebnen...
Wenn dir der Nachweis gelingen sollte, dass du deinen Job verloren hast wegen einer Falschbeschuldigung durch die Unterhaltsempfängerin - da lohnt es sich, den Betreuungsunterhalt mit dem §1579 BGB anzugreifen. Wenn Exe dich um die Grundlage dieses Betreuungsunterhalts, nämlich dein Einkommen, gebracht hat, dann hat sie ihren Anspruch verwirkt. Den Verlust des Betreuungsunterhalts hat sie billigend in Kauf genommen - denn wenn sie dich ins Gefängnis gebracht hätte, hätte sie auch keinen Unterhalt mehr von dir bekommen.
Ich würde es versuchen - mehr als ablehnen kann das Gericht nicht - aber damit den Weg zur nächsten Instanz ebnen...
Bibel, Jesus Sirach 8.1