18-07-2015, 23:43
Das steht doch bereits in der faq, im Link! hast du das nicht gelesen?
"Die Verpflichtung zu einem dynamischen Titel stellt die jüngte Verschärfung in einer langen Reihe von Verschlechterungen für Unterhaltspflichtige bezüglich Titulierung dar (...) Man kann es aber darauf ankommen lassen, nur einen statischen Titel unterzeichnen und eine Klage abwarten, vor allem wenn das Jugendamt bzw. die Unterhaltsberechtigte sich ohnehin uneinsichtig bei der Titelhöhe zeigt und damit so oder so eine Klage droht."
"Die Verpflichtung zu einem dynamischen Titel stellt die jüngte Verschärfung in einer langen Reihe von Verschlechterungen für Unterhaltspflichtige bezüglich Titulierung dar (...) Man kann es aber darauf ankommen lassen, nur einen statischen Titel unterzeichnen und eine Klage abwarten, vor allem wenn das Jugendamt bzw. die Unterhaltsberechtigte sich ohnehin uneinsichtig bei der Titelhöhe zeigt und damit so oder so eine Klage droht."