28-07-2015, 18:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-07-2015, 18:17 von LoveNoBitch.)
...Mama fordert nun einen schriftlichen "Zweizeiler" von mir, das ich keinen Unterhalt (bzw. nur Unterhalt in Höhe des UHV zahlen kann.
Angeblich fordert das Jobcenter das von ihr; Dabei sind wir nun bei der gleichen Behörde gemeldet. Die Wissen also eh Bescheid...?!
Und spätestens kommenden Samstag hat sie ja den entsprechenden Kontobeleg. Dies hatte ich ihr geschrieben, und nun dreht sie wieder auf 180.... Was bitte wird denn das nun?
Kurzes Schreiben, das ich "Aufgrund bereits widerlegter Anschuldigungen meinen Job verloren habe, eigentlich nichts mehr zahlen kann, aber nun einen 450€ Job gefunden habe
um wenigstens Unterhalt in Höhe des UHV leisten zu können?
Tituliert habe ich noch nichts; die ersten Bewerbungen sind schon raus und spätestens Anfang Sept. sollte das ALG2 wieder Geschichte sein....
Habe ihn mal angeschrieben und ume eine entsprechende kurze Bestätigung oder einen Gesprächstermin gebeten...
gemeldet hat er sich noch nicht. diese Woche bekommt er noch Zeit....
Angeblich fordert das Jobcenter das von ihr; Dabei sind wir nun bei der gleichen Behörde gemeldet. Die Wissen also eh Bescheid...?!
Und spätestens kommenden Samstag hat sie ja den entsprechenden Kontobeleg. Dies hatte ich ihr geschrieben, und nun dreht sie wieder auf 180.... Was bitte wird denn das nun?
Kurzes Schreiben, das ich "Aufgrund bereits widerlegter Anschuldigungen meinen Job verloren habe, eigentlich nichts mehr zahlen kann, aber nun einen 450€ Job gefunden habe
um wenigstens Unterhalt in Höhe des UHV leisten zu können?
Tituliert habe ich noch nichts; die ersten Bewerbungen sind schon raus und spätestens Anfang Sept. sollte das ALG2 wieder Geschichte sein....
(19-07-2015, 13:34)Pistachio 00 schrieb:(16-07-2015, 08:35)LoveNoBitch schrieb: Nein, ich denke nicht; hatte meinen Arbeitgeber selbst informiert, als der Antrag auf Umgangsaussetzung kam; kannte die ganze Geschichte ja und vorher hats immer geheißen, "Ja mach Dir keine Sorgen, falls bei uns was kommen sollte, weiß ich ja wie ich darauf reagieren muss"Der entsprechende Nachweis könnte für Dich zudem auch im Sorgerechtsverfahren von einiger Bedeutung sein.
Dann gabs aber den bayrischen Gründerpreis für ihn und da wurde ihm das alles wohl zu heiß....
Ich würde versuchen, mit dem ehemaligem Arbeitgeber einen Termin zu machen und mal Klartext zu sprechen.
Habe ihn mal angeschrieben und ume eine entsprechende kurze Bestätigung oder einen Gesprächstermin gebeten...
gemeldet hat er sich noch nicht. diese Woche bekommt er noch Zeit....
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet