28-07-2015, 19:02
(28-07-2015, 18:16)LoveNoBitch schrieb: Habe ihn mal angeschrieben und ume eine entsprechende kurze Bestätigung oder einen Gesprächstermin gebeten...Unterschätze das nicht.
gemeldet hat er sich noch nicht. diese Woche bekommt er noch Zeit....
Wenn Du schriftlich belegen und beweisen kannst, dass Du aufgrund einer falschen Beschuldigung wegen vorgeblichen Missbrauchs (den der Richter bereits bezweifelt hat) gekündigt wurdest, muss das auch im Sorgerechtsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Und bei allem was Du tust, denke an einen möglichen OLG-Weg.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel