30-07-2015, 22:16
Eine Elternvereinbarung ist NICHT an eine Form gebunden.
Selbstverständlich ist die Mutter an einen solchen 'Vertrag' gebunden.
Problem eines mündlichen Vertrages ist seine Nachweisbarkeit.
Wurde er unter Zeugen abgeschlossen, sollte auch das kein Poblem sein.
Besser aber ist stets die Schriftform.
S.
Selbstverständlich ist die Mutter an einen solchen 'Vertrag' gebunden.
Problem eines mündlichen Vertrages ist seine Nachweisbarkeit.
Wurde er unter Zeugen abgeschlossen, sollte auch das kein Poblem sein.
Besser aber ist stets die Schriftform.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.