Pflichtbeitrag etwa in Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen z.B. ; allerdings nicht höher wie 164 Euro, so daß es durchs Kindergeld abgedeckt ist. Oder überhaupt das Kindergeld streichen bzw. mit dem Pflichtbeitrag verrechnen.
Außerdem könnte man es staatlich durch einen Sicherungsfond absichern. Es gibt einen Rentensicherungsfond, aber keinen Kinderfond - warum nicht ?
Es gibt ja auch Lebensversicherungen. Natürlich müsste man auch die Voraussetzungen formulieren. Es muss gerecht sein natürlich, wenn eine Mutter oder ein Vater schon früh zu einer Trennung kommen, bekommt natürlich der, der sich früh trennt, dementsprechend weniger Geld aus dem Fond.
Das Kindergeld momentan sichert niemanden ab. Ein Kindersicherungsfond ggf. schon.
Außerdem könnte man es staatlich durch einen Sicherungsfond absichern. Es gibt einen Rentensicherungsfond, aber keinen Kinderfond - warum nicht ?
Es gibt ja auch Lebensversicherungen. Natürlich müsste man auch die Voraussetzungen formulieren. Es muss gerecht sein natürlich, wenn eine Mutter oder ein Vater schon früh zu einer Trennung kommen, bekommt natürlich der, der sich früh trennt, dementsprechend weniger Geld aus dem Fond.
Das Kindergeld momentan sichert niemanden ab. Ein Kindersicherungsfond ggf. schon.