Wie ich früher schon schrieb: Ehe und Geburt sind schadenstiftende Ereignisse, für die der Mann/Vater allein unbegrenzt ersatzpflichtig ist.
Die eigenen Entscheidungen der Frau/Mutter sind dabei unerheblich und gelten notfalls als unter Zwang getroffen. Das gilt auch für ggf. notariell getroffene Verträge.
Die eigenen Entscheidungen der Frau/Mutter sind dabei unerheblich und gelten notfalls als unter Zwang getroffen. Das gilt auch für ggf. notariell getroffene Verträge.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka