13-09-2015, 19:25
Für die Beschwerde an sich gilt kein Anwaltszwang, aber für die mögliche Verhandlung am OLG. Wenn ich mich recht erinnere, war das Verfahren vollkommen schwachsinnig hätte ich fast geschrieben, einigen wir uns auf wenig zielführend.
Wenn du das für dein Seelenheil brauchst, dann schreib eine Beschwerde. Die wird sowieso abgeschmettert und damit ist die Sache dann gelaufen. Dazu brauchst du auch keinen Anwalt.
Wenn du das für dein Seelenheil brauchst, dann schreib eine Beschwerde. Die wird sowieso abgeschmettert und damit ist die Sache dann gelaufen. Dazu brauchst du auch keinen Anwalt.