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Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG?
#10
Natürlich entscheidet der Fragesteller, was für ihn interessant ist. Aber wenn er oder du das als absoluten Maßstab setzt, braucht auch kein Mensch ein Onlineforum, nicht wahr? Dann beantwortet sich jeder seine Fragen selbst oder er googelt.

Deinem letzten Satz kann ich allerdings bedingt zustimmen, wenn man das für sein Seelenheil braucht, wobei man dann die Fristen beachten sollte. Nach meiner Erfahrung sollte man das sein lassen. Hilft nicht, bringt nichts weiter.

Wenn man eine Komfortable Ausgangssituation hat, sollte man die Brechstange liegen lassen. Das verschlimmert eher, als dass es hilft.
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RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 13-09-2015, 19:25
RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 13-09-2015, 21:27
RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 13-09-2015, 21:40
RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 13-09-2015, 22:11
RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 13-09-2015, 22:24
RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 13-09-2015, 22:36
RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 13-09-2015, 22:46
RE: Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? - von the notorious iglu - 14-09-2015, 08:53

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