14-09-2015, 08:53
Noch ein Hinweis:
Jeder Beschluss eines Familiengerichtes muss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein. Darin ist auch enthalten, ob dafür ein Anwalt erforderlich ist oder nicht. Wenn dem so ist, steht da meistens so etwas wie, die Beschwerdeschrift ist von einem Rechtsanwalt an das OLG sowieso zu richten oder die Beschwerde ist von einem Anwalt.... oder so ähnlich.
Jeder Beschluss eines Familiengerichtes muss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein. Darin ist auch enthalten, ob dafür ein Anwalt erforderlich ist oder nicht. Wenn dem so ist, steht da meistens so etwas wie, die Beschwerdeschrift ist von einem Rechtsanwalt an das OLG sowieso zu richten oder die Beschwerde ist von einem Anwalt.... oder so ähnlich.