14-09-2015, 12:33
Überschlägig bei angenommenen KdU von 600 € und anrechnungsfreiem Sockelbetrag beim Elterngeld übersteigen die Einnahmen der BG den Bedarf nur um ca. 250 € ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflichten und der Umgangskosten des KV. Ich würde konkret berechnen lassen. Wenn UV beantragt wird, wird dies ohnehin notwendig; m. E. sollte die LG des Fragestellers dann auch eine Beistandschaft einrichten - alles andere ginge zu Lasten ihres Kindes oder sie müßte i. d. L. sein, das aus eigenem Einkommen zu kompensieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...