Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
wie verhält sich das mit dem Unterhalt?
#10
Überschlägig bei angenommenen KdU von 600 € und anrechnungsfreiem Sockelbetrag beim Elterngeld übersteigen die Einnahmen der BG den Bedarf nur um ca. 250 € ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflichten und der Umgangskosten des KV. Ich würde konkret berechnen lassen. Wenn UV beantragt wird, wird dies ohnehin notwendig; m. E. sollte die LG des Fragestellers dann auch eine Beistandschaft einrichten - alles andere ginge zu Lasten ihres Kindes oder sie müßte i. d. L. sein, das aus eigenem Einkommen zu kompensieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: wie verhält sich das mit dem Unterhalt? - von wackelpudding - 14-09-2015, 12:33
RE: wie verhält sich das mit dem Unterhalt? - von the notorious iglu - 14-09-2015, 13:24
RE: wie verhält sich das mit dem Unterhalt? - von the notorious iglu - 14-09-2015, 13:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wie verhält sich die neue Partnerin gegenüber dem Kind? Emaleth 17 14.209 27-10-2013, 22:45
Letzter Beitrag: StrengGeheimerInformant

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste