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wie verhält sich das mit dem Unterhalt?
#10
Überschlägig bei angenommenen KdU von 600 € und anrechnungsfreiem Sockelbetrag beim Elterngeld übersteigen die Einnahmen der BG den Bedarf nur um ca. 250 € ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflichten und der Umgangskosten des KV. Ich würde konkret berechnen lassen. Wenn UV beantragt wird, wird dies ohnehin notwendig; m. E. sollte die LG des Fragestellers dann auch eine Beistandschaft einrichten - alles andere ginge zu Lasten ihres Kindes oder sie müßte i. d. L. sein, das aus eigenem Einkommen zu kompensieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: wie verhält sich das mit dem Unterhalt? - von wackelpudding - 14-09-2015, 12:33
RE: wie verhält sich das mit dem Unterhalt? - von the notorious iglu - 14-09-2015, 13:24
RE: wie verhält sich das mit dem Unterhalt? - von the notorious iglu - 14-09-2015, 13:46

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