14-09-2015, 13:24
Es gibt keinen "anrechnungsfreien" Sockelbetrag beim Elterngeld. Es gibt sehr wohl einen Sockelbetrag, der wird allerdings voll angerechnet, bis auf die Versicherungspauschale.
Die angesprochene Mutter sollte selbst ergänzendes ALG II beantragen, je nachdem kommt da vielleicht etwas rum. Ohne die Zahlen und genauen Verhältnisse zu kennen, ist das immer schwer zu sagen. Das hat für sie den Vorteil, dass sie sich mit dem Vater bzgl. des Geldes nicht mehr auseinandersetzen muss. Das tun dann die Behörden.
Das bereinigte Familieneinkommen in der Familie des Vaters dürfte sich nach diesen Angaben hier auf ca. 1800 EUR belaufen. Da dürfte mit Aufstocken nichts mehr zu holen sein.
Die angesprochene Mutter sollte selbst ergänzendes ALG II beantragen, je nachdem kommt da vielleicht etwas rum. Ohne die Zahlen und genauen Verhältnisse zu kennen, ist das immer schwer zu sagen. Das hat für sie den Vorteil, dass sie sich mit dem Vater bzgl. des Geldes nicht mehr auseinandersetzen muss. Das tun dann die Behörden.
Das bereinigte Familieneinkommen in der Familie des Vaters dürfte sich nach diesen Angaben hier auf ca. 1800 EUR belaufen. Da dürfte mit Aufstocken nichts mehr zu holen sein.