14-09-2015, 13:37
(14-09-2015, 13:24)the notorious iglu schrieb: Es gibt keinen "anrechnungsfreien" Sockelbetrag beim Elterngeld. Es gibt sehr wohl einen Sockelbetrag, der wird allerdings voll angerechnet, bis auf die Versicherungspauschale.
Richtig. Ich hatte das hier
"Eltern, die vor der Geburt des Kindes in einem oder mehreren Monaten des Bemessungszeitraumes Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, können einen Betrag von maximal 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei erhalten."
falsch verstanden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...