21-09-2015, 13:14
Du gehst zum Jobcenter und sagst das du weniger als das sozialrechtliche Existenzminnimum zur Verfügung hast.
Du bist durch Umgangskosten, Kinderzimmer, Unterhalt bedürftig.
Unterhalt musst du zahlen und wird als nicht als zur Verfügung stehendes Einkommen gewertet.
Umgang musst du auch sicher stellen.
lg
Du bist durch Umgangskosten, Kinderzimmer, Unterhalt bedürftig.
Unterhalt musst du zahlen und wird als nicht als zur Verfügung stehendes Einkommen gewertet.
Umgang musst du auch sicher stellen.
lg