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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#37
Du gehst zum Jobcenter und sagst das du weniger als das sozialrechtliche Existenzminnimum zur Verfügung hast.
Du bist durch Umgangskosten, Kinderzimmer, Unterhalt bedürftig.
Unterhalt musst du zahlen und wird als nicht als zur Verfügung stehendes Einkommen gewertet.
Umgang musst du auch sicher stellen.

lg
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Absurdistan - 21-09-2015, 13:14
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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