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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#78
Also die Betreungszeiten seit Juni 2013 kann ich darlegen. Es geht im Grundprinzip ja nur darum das irgendjemand meiner Ex mal klar macht was ich auch leiste und das man sich entgegen kommen muss und nicht nur nehmen kann wie sie und dann noch die Tatsachen verdrehen. Und dem Kleinen einen regelmäßigen Alltag aus dieser Sitution zu geben.

Um mal meine Freundin in ein etwas besseres Licht hier zu rücken, sie würde die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen zusätzlich zu dem was sie jetzt schon tut.
Klar kann mir das wieder passieren mit weiterem Unterhalt aber davon geh ich mal garnicht aus. Ich hab jetzt eine emanzipierte Freundin die eigentlich nicht auf mich angewiesen ist und nie sein wird. Sie ist viel zu sicherheitsbewusst als das sie ungeplant ein Kind in die Welt setzen würde. Und sie mag diese neu bestärkten Mütter die nur sich sehen mal überhaupt nicht.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von StePe - 22-09-2015, 16:26
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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